
Reisebedingungen für Reiseangebote
Sehr geehrter Reisegast,wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen. Diese gelten ausschließlich für die Reiseangebote der aufgeführten Ferienhöfe als Anbieter von Reiseangeboten. Sie gelten nicht für die Vermietung von Ferienunterkünften auf den Ferienhöfen der Anbieter und für deren sonstige Angebote (z.B. Hofbesichtigungen, Exkursionen, Kurse) Diese Reisebedingungen werden, soweit sie nach den gesetzlichen Vorschriften wirksam einbezogen werden, Bestandteil des Reisevertrages, den Sie mit dem Eigentümer/Betreiber des Ferienhofs – nachfolgend „RV“ abgekürzt - als jeweiligem Anbieter als Reiseveranstalter abschließen.
1. Vertragsschluss, Beteiligte
1.1 Anbieter und Vertragspartner des Reisegastes ist die beim jeweiligen Reiseangebote genannte Person. Dies muss nicht zwangsläufig auch der Inhaber des betreffenden Ferienhofes sein. Der Verein Bauernhof- und Landurlaub in Hessen e.V. ist ausschließlich Herausgeber der Broschüre und weder Vertragspartner des Reisegastes, noch Vermittler der Reiseangebote.
1.2 Sobald der Reisegast gegen RV gegenüber sein Interesse an einer Buchungen mitteilt, übermittelt der RV an den Reisegast einen Angebot mit dem Reisetermin, den Leistungen und den Preisen. Dies kann verbindlich sowohl schriftlich, wie auch mündlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen.
1.3 Der Reisevertrag mit dem RV kommt zu Stande, wenn der Reisegast dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist durch Erklärung gegenüber dem RV annimmt. Bei Buchungen, die länger als 14 Tage vor Reisebeginn erfolgen, hat diese Annahmeerklärung schriftlich zu erfolgen, bei kurzfristigen Buchungen ist die Annahmeerklärung auch telefonisch verbindlich möglich.
2. Leistungen
2.1 Die vom RV geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der dieser zugrunde liegenden Ausschreibung des jeweiligen Reiseangebots.
2.2 Falls der Ferienhof ein „echter“ Bauernhof ist, gilt speziell was den Zutritt zu den Einrichtungen des Bauernhofs (z.B. Stall, Zugang zu Tieren) anbelangt, dass der RV nicht verpflichtet ist, einen Zugang zu allen Einrichtungen und einen zeitlich unbeschränkten Zugang zugewähren; bei Besichtigungen ist er nicht zu einer bestimmten Uhrzeit und Dauer verpflichtet.
2.3 Von der Leistungspflicht des RV nicht umfasst sind Angaben in fremden Prospekten, insbesondere örtlicher Tourismusstellen oder über Angebote von anderen örtlichen Anbietern, Öffnungszeiten, Verkehrsmittel usw.
3. Zahlung
3.1 Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und nach Aushändigung eines Sicherungsscheins nach § 651k BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt 15% des Reisepreises.
3.2 Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein übergeben wurde und im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, 3 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig. Bei Buchungen kürzer als 2 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
3.3 Die Verpflichtung zur Übergabe eines Sicherungsscheines entfällt, wenn a) die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis € 75,-pro Person nicht übersteigt
b) abweichend von Ziffer 3.1 und 3.2 vereinbart ist, dass der gesamte Reisepreis erst am Reise- /Aufenthaltsende an den RV zu bezahlen ist.
4. Rücktritt durch den Kunden
4.1 Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Es wird dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer steht dem RV Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen des RV wie folgt zu, wobei gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung von Reiseleistungen berücksichtigt sind:
a) bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises
b) vom 59. bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
c) vom 29. bis zum 10. Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises
d) ab dem 9. vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises
4.4 Der Abschluss einer Reise- Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.
4.5 Dem Reisegast ist bleibt es vorbehalten, dem RV nachzuweisen, dass dem RV keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vorstehend festgelegten Pauschalen. In diesem Fall ist der Reisegast nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
5. Obliegenheiten des Reisenden, Kündigung durch den Reisenden
5.1 Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüglich der RV anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
5.2 Die Haus- und Hofordnung, die der Gast mit der Buchungsbestätigung erhält ist, für alle Gäste verpflichtend.
5.2 Wird die Reise infolge eines
Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Reisenden die Durchführung der infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, der RV erkennbaren Grund nicht zuzumuten, so kann der Reisende den Reisevertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen.
5.3 Der Reisende hat Ansprüche, wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen, innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem RV geltend zu machen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Diese Ausschlussfrist gilt nicht für Ansprüche aus Körperschäden und aus unerlaubter Handlung.
6. Haftung
Die vertragliche Haftung des RV, für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder der RV für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
7. Verjährung
Ansprüche des Reiseteilnehmers gegenüber dem RV, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem Reisenden und dem RV Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Reiseteilnehmer oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll Stuttgart, 2004-2008






























