
Vertragsbedingungen (AGB) für den Landurlaub in Hessen
Liebe Gäste,
in diesem Internetportal finden Sie Angebote für Urlaub auf dem Bauernhof, Schlafen im Heu, Reiter- und Radlerhöfe und weitere Angebote. Alle Anbieter setzen ihre ganze Kraft und Erfahrung ein, um Ihren Aufenthalt auf dem Bauernhof/Lande zu einem unvergesslichen Erlebnis zu machen. Zu einem guten Verlauf Ihres Aufenthalts tragen auch klare Vereinbarungen bei, welche die Anbieter mit Ihnen in Form der nachfolgenden Vertragsbe-dingungen treffen. Diese werden Inhalt des zwischen Ihnen als Gast bzw. der Gruppe und dem Bauernhof – nachfolgend Anbieter genannt - im Bu-chungsfall zustande kommenden Vertrages. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch!
1. Vertragsgrundlagen
- 1.1. Der Verein Bauernhof- und Landurlaub in Hessen e.V. ist weder Veranstalter noch Vertragspartner des Gastes im Buchungsfall, noch Vermittler der Angebote.
- 1.2. Diese Vertragsbedingungen gelten für alle Angebote der Anbieter in dieser Internetplattform. Sie gelten nicht für Pauschal- und Reiseangebote der Anbieter. Der Anbieter kann im Einzelfall mit dem Gast, bzw. der Gruppe abweichende oder ergänzende Vereinbarungen treffen.
- 1.3. Vertragsgrundlage sind in erster Linie die mit dem Gast oder der Gruppe getroffenen Vereinbarungen, dann diese Bedingungen und schließlich die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über den Mietvertrag.
- 1.4. Wir sind „mitten in Deutschland“ ! Daher gilt für die gesamten Vertrags- und Rechtsbeziehungen, auch zu ausländischen Gästen, ausschließlich deutsches Recht.
- 1.5. Die Anbieter sind keine Reiseveranstalter. Die gesetzlichen Vor-schriften über den Reisevertrag und für Reiseveranstalter finden daher keine Anwendung.
- 1.6. Bei Buchungen über eine Internet-Buchungsplattform wird Ihnen der Zugang Ihrer Buchung unverzüglich bestätigt. Diese Zugangsbestä-tigung stellt noch keine Bestätigung der Buchung selbst (Vertragsan-nahmeerklärung) dar. Der Anbieter ist nicht verpflichtet die Nichtan-nahme des mit der Buchung Ihrerseits unterbreiteten Vertragsangebots ausdrücklich zu erklären.
- 1.7. Der Gast ist bei Internetbuchungen für fehlerhafte Eingaben in die Buchungsmaske selbst verantwortlich und hat für die sich aus fehlerhaf-ten Eingaben ergebenden Folgen einzustehen. Dies gilt nicht, soweit für solche fehlerhafte Eingaben fehlerhafte Angaben zum Online-Buchungsablauf und/oder den Angaben oder fehlerhafte Korrekturmög-lichkeiten ursächlich waren.
2. Vertragspartner, Vertragsschluss
- 2.1. Viele Bewohner des Bauernhofs sind alle für die Gäste da, aber eine(r) muss „den Kopf hinhalten“! Ihr Vertragspartner auf Seiten des Anbieters ist in der Ausschreibung, bzw. dem Angebot und in der Bu-chungsbestätigung bezeichnet. Das muss nicht zwangsläufig der Inha-ber des Bauernhofs sein. Nur der/die bezeichnete(n) Person(en) ist/sind Ihr Vertragspartner.
- 2.2. Wenn Sie alleine oder in privaten Gruppen zum Anbieter kommen, ist jeder Gast Vertragspartner des Anbieters. Derjenige, der die Anmel-dung vornimmt, muss allerdings für die vertraglichen Verpflichtungen von allen mitangemeldeten Teilnehmern einstehen, wenn er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Vereinbarung über-nommen hat.
- 2.3. Bei Schulklassen, Vereinen, Verbänden, Firmen usw. ist Vertrags-partner die jeweilige Institution. Diese – nachstehend – geschlossene Gruppe – genannt – hat die volle Zahlungsverpflichtung. Ihre verant-wortliche Person – nachstehend „der Gruppenverantwortliche“ hat besondere Pflichten, die nachstehend beschrieben sind.
- 2.4. Mit der Buchung, die Sie bei Buchungen bis 10 Tage vor Aufent-haltsbeginn ausschließlich schriftlich mit dem Buchungsformular vor-nehmen können, bietet der Gast/die Gäste – bei geschlossenen Grup-pen deren Rechtsträger – dem Anbieter den Abschluss eines Mietver-trages auf der Grundlage seiner Leistungsbeschreibung und aller darin enthaltenen Hinweise sowie dieser Vertragsbedingungen verbindlich an.
- 2.5. Der Vertrag kommt bei Buchungen bis 10 Tage vor Aufenthaltsbe-ginn ausschließlich durch die vom Anbieter schriftlich, per Fax oder E-Mail übermittelte Buchungsbestätigung zustande. Bei kurzfristigen Buchungen können Buchung und Buchungsbestätigung rechtsverbind-lich auch mündlich, insbesondere telefonisch erfolgen.
- 2.6. Weicht die Buchungsbestätigung von der Buchung ab, kommt zunächst kein Vertrag zustande. Dann liegt aber damit ein neues Ange-bot des Anbieters vor, dass durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung angenommen werden kann.
3. Leistungen und Preise
- 3.1. Die Leistungen des Anbieters ergeben sich ausschließlich aus dessen Buchungsbestätigung in Verbindung mit seiner Leistungsbe-schreibung im Internet, in diesem Internetportal oder sonstigen ge-druckten Angebotsunterlagen des Anbieters.
- 3.2. Änderungen und Abweichungen der vereinbarten Leistungen, die nach Vertragsabschluß notwendig werden, und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Leistungen führen und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Leistungen nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Sie werden, soweit möglich, über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unver-züglich in Kenntnis gesetzt.
- 3.3. Da die Anbieter „echte“ Bauernhöfe sind, können sie sich im Inter-esse eines reibungslosen Betriebs des Bauernhofs, speziell was den Zutritt zu den Einrichtungen des Bauernhofs (z.B. Stall, Zugang zu Tieren) anbelangt, nicht zu einem Zugang zu allen Einrichtungen und nicht zu zeitlich unbeschränkten Zugang, bei Besichtigungen nicht zu einer bestimmten Uhrzeit und Dauer verpflichten.
- 3.4. Von der Leistungspflicht der Anbieter nicht umfasst sind Angaben in fremden Prospekten, insbesondere örtlicher Tourismusstellen oder über Angebote von anderen örtlichen Anbietern, Öffnungszeiten, Ver-kehrsmittel usw.
- 3.5. Nur die speziellen Angebote für Behinderte, sind für Behinderte geeignet. Aufgrund der technischen Besonderheiten eines Bauernhofs und seiner Einrichtungen können jedoch behindertengerechte Verhält-nisse nicht bezüglicher aller Leistungen, Belange und Einrichtungen zugesichert werden. Falls Sie spezielle Anforderungen haben, ist eine Abklärung vor der Buchung zwingend erforderlich.
- 3.6. Die Preise schließen, soweit nichts anderes vereinbart ist, Steuern und Abgaben ein, nicht jedoch Versicherungen für den Gast, die Gruppe oder deren Rechtsträger.
- 3.7. Sind Staffelpreise und/oder Mindesteilnehmerzahlen vereinbart, verpflichtet deren Unterschreitung zur Bezahlung des jeweils höheren Preises. Diese Zahlungsverpflichtung trifft bei Gruppen unmittelbar auch den Rechtsträger.
4. Pflichten des Gastes
- 4.1. In Ihrem Interesse, vor allem im Interesse Ihrer Sicherheit, aber auch mit Rücksicht auf den reibungslosen Ablauf auf dem Bauernhof und nicht zu letzt im Interesse der Tiere müssen klare „Spielregeln“ verbindlich sein.
- 4.2. Daher sind Haus- und Hofordnungen, soweit solche vorhanden sind, für alle Gäste, Gruppen und deren Verantwortliche verpflichtend.
- 4.3. Einen Schaden, egal ob Sie ihn selbst erlitten oder verursacht haben, melden Sie dem Anbieter bitte sofort. Bei den Unterkünften und Räumen gilt dies auch, wenn Sie nicht der Verursacher sind und der Schaden Sie nicht stört. Sie vermeiden damit Zweifel und Streit über den Verursacher des Schadens.
- 4.4. Alle Einrichtungen sind pfleglich und sorgfältig zu behandeln. Für schuldhaft verursachte Sachschäden wird der Anbieter den Gast und/oder den Rechtsträger der Gruppe ln Anspruch nehmen. Speziell geschlossenen Gruppen wird der Abschluss einer Haftpflichtversiche-rung empfohlen.
- 4.5. Sie sind verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um auftretende Mängel oder Schäden gering zu halten. Dies umfasst insbesondere die Verpflichtung, auftretende Mängel, gleich welcher Art, dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Wenn Sie das schuldhaft unterlassen, sind Ansprüche gegen den Anbieter wegen solcher Mängel ausgeschlossen.
5. Pflichten von Gruppenverantwortlichen
- 5.1. Geschlossene Gruppen haben, soweit in den Buchungsunterlagen noch nicht geschehen, spätestens bei der Ankunft einen Gruppenver-antwortlichen. Bitte verstehen Sie, dass Sie ohne eine solche Benen-nung den Aufenthalt nicht antreten, bzw. die Leistungen nicht in An-spruch nehmen können.
- 5.2. An den Gruppenverantwortlichen als rechtsgeschäftlicher Vertreter der Gruppe und deren Rechtsträger kann der Anbieter mit rechtlicher bindender Wirkung alle rechtlichen Erklärungen, insbesondere auch Kündigungen oder Abmahnungen richten.
- 5.3. Erklärungen des Gruppenverantwortlichen gegenüber dem Anbie-ter sind für die Teilnehmer und den Rechtsträger bindend.
- 5.4. Alle gesetzlichen und vertraglichen Pflichten, insbesondere auch die des Gastes nach diesen Bedingungen, obliegen der Gruppe in Per-son des Gruppenverantwortlichen als eigene Pflichten. Dies gilt insbe-sondere für die Einhaltung von Haus- und Hofordnungen durch die Teilnehmer der Gruppe und die Pflicht zur Anzeige von Schäden und Mängeln.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Gast
- 6.1. Das Mietrecht als Grundlage der Verträge mit den Anbietern sieht kein allgemeines Rücktritts- oder Kündigungsrecht vor. Ein solches besteht daher nur dann, wenn dies zwischen dem Anbieter und Ihnen ausdrücklich vereinbart wurde.
- 6.2. Wenn Sie dem Anbieter also ohne eine solche Vereinbarung mittei-len, dass Sie die vertraglich vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch nehmen oder wenn Sie nicht oder nicht in der verein-barten Teilnehmerzahl anreisen, bleibt der Anspruch des Anbieters auf die vereinbarte Vergütung in vollem Umfang bestehen.
- 6.3. Der Anbieter bemüht sich, um eine anderweitige Belegung, bzw. Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen und rechnet Ihnen Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Bele-gung/Verwendung auf seinen Anspruch an.
- 6.4. Ist die anderweitige Belegung/Verwendung ganz oder teilweise nicht möglich, rechnet Ihnen der Anbieter im Einklang mit der Recht-sprechung bei Leistungen ohne Verpflegung 10% des vereinbarten Preises, bei Leistungen mit Frühstück 20%, bei Leistungen mit Halb-pension 30% und bei Leistungen mit Vollpension 40% an. Es bleibt Ihnen unbenommen, dem Anbieter nachzuweisen, dass die Einsparun-gen höher sind. Ist dies der Fall, zahlen Sie nur den entsprechend geringeren Betrag.
- 6.5. Der Abschluss einer Reise-Rücktritts-Kosten-Versicherung wird dringend empfohlen!
7. Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter
- 7.1. Der Anbieter kann vom Vertrag bis spätestens 2 Wochen vor Leistungs-/Belegungsbeginn zurücktreten, wenn dies vertraglich vereinbart ist, insbesondere bei Unterschreitung einer vereinbarten Mindesteil-nehmerzahl.
- 7.2. Der Anbieter kann den Vertrag vor oder nach Leistungsbeginn bei höherer Gewalt kündigen, insbesondere bei Elementarschäden, beim Auftreten von Tierkrankheiten oder ähnlichen Störungen, bei Erkran-kung der Hofinhaber oder Ihrer Mitarbeiter sowie im Falle behördlicher Anordnungen oder Sperrungen, die sich auf die Leistungserbringung auswirken. Kündigt der Anbieter vor Leistungsbeginn, entfällt jede Zahlungsverpflichtung Ihrerseits; kündigt der Anbieter nach Leistungs-beginn, behält er den anteiligen Anspruch bezüglich bereits erbrachter Leistungen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für die Kosten einer vorzeitigen Heimreise, sind ausgeschlossen.
- 7.3. Der Anbieter kann den Vertrag – bei Gruppen auch mit dem ein-zelnen Teilnehmer - kündigen, wenn der Teilnehmer und/oder der Gruppenverantwortliche ungeachtet einer Abmahnung durch den Anbie-ter die Durchführung der Leistung oder des Aufenthalts nachhaltig stört oder gegen die Haus- und Hofordnung oder gegen die Weisung der Hofverantwortlichen verstößt. Der Anbieter ist berechtigt, - bei Minder-jährigen nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten - auf deren Kosten die vorzeitige Rückreise zu veranlassen; bei Volljährigen auf Kosten des Teilnehmers den Vertrag zu kündigen. In beiden Fällen behält der Anbieter den vollen Anspruch auf den Preis; er lässt sich jedoch ersparte Aufwendungen entsprechend der Regelung in Ziffer 6.3 und 6.4 anrechnen.
8. Haftungsbeschränkung
- 8.1. Die vertragliche Haftung des Anbieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und die nicht auf unerlaubter Handlung beruhen ist auf den dreifachen Preis der vertraglichen Leistungen (bei Gruppen bezogen auf den Preis pro Teilnehmer) beschränkt.
- 8.2. Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammen-hang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von ihm vor Ort lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstel-lungen, Ausflüge usw.) oder die in der Ausschreibung und/oder der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
9. Sonstige Bestimmungen
- 9.1. Ansprüche des Teilnehmers und des Rechtsträgers bei Gruppen gegenüber dem Anbieter, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr ab dem Datum des vertraglich vorgesehenen letzten Lei-stungstages.
- 9.2. Schweben zwischen dem Teilnehmer und/oder dem Rechtsträger der Gruppe und dem Anbieter Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Teilnehmer und/oder der Rechtsträger der Gruppe oder der Anbieter die Fortsetzung der Verhandlungen verwei-gern. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühe-stens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
© Diese Vertragsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2003, 2004






























